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Freiwilligendienste: Wer Einsatz leistet, ist rentenversichert

Ob freiwilliger Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst – wer ab 1. Juli zu einem solchen Einsatz antritt, genießt in dieser Zeit den vollen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. Eigene Beiträge müssen dafür nicht gezahlt werden. Das teilte jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover mit. Beide Dienste ersetzen den bisherigen Grundwehrdienst und Zivildienst, die wegen der Bundeswehrreform zum 30. Juni ausgesetzt werden. Verbesserungen gibt es zudem beim Bundesfreiwilligend

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