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Mutterschutz gilt auch für die Chefetage
(Bonn, den 10. 06. 2011) So gerne möglichst viele Frauen in deutschen Chefetagen gesehen werden, so schwer fällt der Umgang mit grundlegenden Rechten wie dem Mutterschutz. Nicht zuletzt die aktuelle Diskussion über die suspendierte Geschäftsführerin der deutschen Sektion von Amnesty International ist ein Beispiel für solche Fallen: Der Vorstand spricht von gestörtem Vertrauensverhältnis, die Betroffene sieht den Grund hingegen in ihrem vor kurzem zu Welt gekommenen Baby.
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