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Ministerin Löhrmann:
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute entschieden, dass die Gemeinschaftsschule in Finnentrop nicht auf der Basis von § 25 des Schulgesetzes starten kann. Die anderen 13 Standorte waren nicht Gegenstand des Verfahrens. Schulministerin Sylvia Löhrmann erklärte:
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