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Justizminister Kutschaty: Heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Sicherungsverwahrung bringt weitere Rechtss

Der EGMR hat heute in zwei Fällen entschieden, dass die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Beide Beschwerdeführer bleiben weiterhin in der Sicherungsverwahrung in Aachen. Es handelt sich zum einen um den Fall einer von Anfang an unbefristeten Sicherungsverwahrung. Zum anderen ist ein sog. Altfall betroffen, bei dem jedoch die früher geltende Höchstdauer von 10 Jahren noch nicht erreicht worden ist. Justizminister Thomas Kutsch

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