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Sieg für Freie über Bauer Achat KG
Berlin, 3.06.2011 – Die Honorarbedingungen der Heinrich Bauer Achat KG für freie Bildjournalisten verstoßen in wesentlichen Teilen gegen geltendes Recht. Das hat das Oberlandesgericht Hamburg (Az. 5 U 113/09) entschieden. Der Deutsche Journalisten-Verband als Antragsteller mit Unterstützung der dju in ver.di hat sich damit auch in der Berufungsinstanz im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Bauer weitgehend durchgesetzt. Das Oberlandesgericht ist mit seiner Entscheidung über das Urteil des La
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