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Theoretische Fahrprüfung nur noch ohne Dolmetscher
Bad Windsheim (ARCD) – Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung ist stets in deutscher Sprache abzulegen. Dies stellte das Verwaltungsgericht Berlin jetzt in einem Beschluss klar (VG 11 L 142.11). In dem Verfahren wollte die Antragstellerin erreichen, dass sie in ihrer tamilischen Muttersprache geprüft wird. Ausnahmen gebe es laut Gericht nur, wenn die vom Prüfling gewünschte Fremdsprache in der Anlage 7 der zum 1. Januar 2011 geänderten Fassung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgelistet ist. Z
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