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Bundesgerichtshof zur Haftung der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Bundesrepublik Deutschland für den
Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Aufwendungen der Deutschen Telekom AG (Telekom) ersetzen muss, die dieser nach dem sogenannten
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