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Urteil: Original-Behindertenausweis muss gut sichtbar ausgelegt sein
30. Mai 2011. Liegt hinter der Windschutzscheibe eines auf einem Behindertenparkplatz abgestellten Autos lediglich die Kopie eines Schwerbehindertenausweises, darf der Wagen von der VerkehrsbehΓΆrde auf Kosten des Fahrzeughalters als Falschparker abgeschleppt werden. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht DΓΌsseldorf entschieden (Az. 14 K 504/11). Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, erfΓΌlle eine Kopie laut dem Richterspruch nicht
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