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Parken auf Radwegen kann teuer werden
Behörde darf abschleppen, um Nachahmer abzuschrecken Wer sein Fahrzeug zu einem erheblichen Teil auf dem Radweg parkt, riskiert nicht nur ein Verwarnungsgeld von mindestens 15 Euro. Laut ADAC darf die Behörde den Wagen auf Kosten des Halters auch abschleppen lassen, wenn die Gefahr besteht, dass andere Autofahrer dem Beispiel des Falschparkers folgen. Das musste ein Autofahrer erfahren, der so parkte, dass der in beide Fahrtrichtungen benutzungspflichtige Radweg zu etwa einem Drittel blockiert w
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