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Grünes Licht für Feuerwehrführerschein
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung eine Änderung des Straßenverkehrsrechts gebilligt. Durch das Gesetz, das einem wiederholt vorgetragenen Anliegen der Länder entspricht, können die Landesregierungen künftig Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes spezielle Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtmasse erteilen. Voraussetzung ist, dass der Fahrer mindestens seit
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