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Urteil: Fahrer haftet nicht für beschmutzte Fußgängerkleidung
24. Mai 2011. Bespritzt ein Autofahrer die Fußgänger am Straßenrand beim Durchfahren eine Pfütze auf der Fahrbahn, muss er nicht für die Reinigung der Kleidung aufkommen. Zumindest ist ihm nicht prinzipiell der Vorwurf zu machen, angesichts des Wasser zu schnell gefahren zu sein. Das hat jetzt das Landgericht Itzehoe entschieden und damit die Rechtskräftigkeit eines entsprechenden Urteils bestätigt (Az. 1 S 186/10). Wie die Deutsche Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, waren nach de
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