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Schiedsgericht entscheidet über Modalitäten des Ausstiegs von Siemens aus Areva NP
Ein Schiedsgericht der Internationalen Handelskammer (ICC) hat am 19. Mai 2011 über die Modalitäten des Ausstiegs von Siemens aus dem kerntechnischen Gemeinschaftsunternehmen Areva NP entschieden. Der Entscheidung des Schiedsgerichts zufolge ist Siemens seinen vertraglichen Pflichten gegenüber dem ehemaligen Joint-Venture-Partner Areva S.A. nicht in vollem Umfang nachgekommen. Siemens hat infolgedessen einen Betrag von 648 Millionen Euro zuzüglich Zinsen an Areva zu zahlen. Mitte März 2011 hatte
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