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Erster und zweiter Bericht des Petitionsausschusses - GRÜNE: Petitionsrecht bekannter machen
Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht, von dem jeder hessische Einwohner und jede Einwohnerin Gebrauch machen kann. Die Menschen können sich mit ihrem Anliegen über den Petitionsausschuss direkt an den Landtag wenden. Daher kommt dem Petitionsausschuss eine besondere Rolle zu, nämlich fraktionsübergreifend und sachorientiert zu arbeiten und in den Einzelfällen differenziert zu entscheiden. Dieser hohen Verantwortung sind sich alle Ausschussmitglieder bewusst und bemühen sich das Petitionsrecht b
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