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Versorgungszusage bei der LBBW

Der bei der Beklagten beschäftigte Kläger wendet sich gegen eine Mitteilung über die Höhe seiner Anwartschaft auf eine zusätzliche Altersversorgung, welche die Beklagte ihren Mitarbeitern gewährt. Er war bei der Landesgirokasse, einer öffentlich-rechtlichen Bank, angestellt, die in Form einer rechtlich unselbständigen Einrichtung eine Zusatzversorgungskasse unterhielt, deren Aufgabe es war, den Beschäftigten der Landesgirokasse eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren.

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