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Gericht: Bei Fahrsicherheitstraining kein genereller Haftungsausschluss

Bad Windsheim (ARCD) – Ein Teilnehmer an einem Fahrsicherheitstraining kann nach einem Unfall auch dann Schadensersatz erhalten, wenn er zuvor erklärt hat, dass er auf eigene Gefahr an dem Training teilnimmt. Dies geht aus einem aktuellen Urteil (Az: 12 U 1529/09) des Oberlandesgerichts in Koblenz hervor, über das der ARCD berichtet. Ein Motorradfahrer hatte bei einem Fahrsicherheitstraining auf dem Nürburgring durch das Verschulden eines anderen Teilnehmers einen Unfall erlitten und klagte auf

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