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Kabinett will neue Regelungen zur Zweckentfremdung und zur Überlassung von Wohnraum
Düsseldorf. Die nordrhein-westfälischen Gemeinden sollen künftig die Möglichkeit erhalten, per Satzung gegen die Umwandlung von Wohnraum für Gewerbezwecke vorzugehen. Das Kabinett hat am Dienstag (3. Mai) einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum (WFNG NRW) verabschiedet, der den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, die Regelungen der von der Vorgängerregierung Ende 2006 aufgegebene Zweckentfremdungsverordnung auf lokaler Ebene wieder einzuführe
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