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Radfahrer sollten nicht zu tief in den Maßkrug schauen
Biergartensaison beginnt ADAC: Auch Drahteselbenutzer können Führerschein verlieren Wer für den Biergartenbesuch oder den Vatertagsausflug auf das Fahrrad umsteigt, hat damit noch keinen Freifahrtschein in Sachen Alkoholkonsum. Der ADAC weist darauf hin, dass auch Radfahrer sich bei einer Alkoholisierung ab 1,6 Promille wegen einer Trunkenheitsfahrt strafbar machen. Kommt es durch den Alkoholgenuss zu Ausfallerscheinungen wie etwa Fahren in Schlangenlinien genügen schon geringere Werte. Die Alk
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