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Erneuerbare Energien/Öffentliche Hand
Öffentliche Gebäude zukünftig als Vorbild für den Ausbau erneuerbarer Energien Novelle des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes tritt am 1. Mai in Kraft Öffentliche Gebäude müssen künftig eine Vorbildfunktion für den Ausbau erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung einnehmen: Werden sie grundlegend renoviert, müssen nach der Renovierung erneuerbare Energien anteilig den Wärmebedarf des Gebäudes decken. Dies ist der zentrale Inhalt einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG),
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