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Weitere Landschaftselemente der Cross Compliance unterstellt

Am 21. April 2011 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung in Kraft getreten. Damit unterliegen nun auch Tümpel, Sölle, Dolinen und andere vergleichbare Feuchtgebiete dem Beseitigungsverbot der Cross Compliance. Verstöße gegen das Beseitigungsverbot von § 2 Absatz 2 Direktzahlungen-Verpflichtungengesetz haben Kürzungen der Direktzahlungen, der flächen- und tierbezogenen Maßnahmen der 2. Säule sowie der Umstrukturierungs- und

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