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Brüderle:
Die EU-Kommission hat heute nach jahrelangen Diskussionen ihren Entwurf zur Novellierung der EU-Energiesteuerrichtlinie vorgestellt. Mit ihm wird die ursprüngliche Richtlinie aus dem Jahr 2003 grundlegend überarbeitet. In Zukunft soll sich die Bemessungsgrundlage der Mindeststeuersätze an den CO2-Emissionen sowie am Energiegehalt von Heiz- und Kraftstoffen und nicht mehr wie bisher primär am Volumen orientieren. Der Vorschlag der Kommission kommt damit einem Paradigmenwechsel in der Besteuerung
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