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BGH attestiert der Deutschen Bank schwerwiegenden Interessenkonflikt

Der BGH hatte mit Urteil vom 22.03.2011 (Az.: XI ZR 33/10) die Deutsche Bank vollumfänglich zu einer Schadensersatzzahlung an die Firma Ille Papier-Service GmbH verurteilt. Nunmehr liegen die schriftlichen Urteilsgründe vor. Diese offenbaren einen schwerwiegenden Interessenkonflikt, in dem sich die Deutsche Bank bei der Strukturierung und dem Verkauf der sog. Spread-Ladder-Swaps gegenüber ihren Kunden befand. Grundsätzlich besteht zwischen einer Bank und einem Kunden ein Beratungsvertrag. Daraus

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