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Planungssicherheit für Arbeitnehmer zum Wohle der Familien
Missbräuchlichen Befristungsketten ein wirksamer Riegel vorgeschoben Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Arbeitsverhältnis dann wieder ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre befristet werden kann, wenn eine frühere Beschäftigung des Arbeitnehmers beim selben Unternehmen mehr als drei Jahre zurückliegt (Aktenzeichen: 7 AZR 716/09). Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:
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