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Konzept
06.04.2011 Das Ziel, eine Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen nach Möglichkeit zu vermeiden, wird in der Justizvollzugsanstalt Moers-Kapellen seit langem mit großem Nachdruck betrieben. Die Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe kann dann angeordnet werden, wenn verhängte Geldstrafen durch die Verurteilten nicht gezahlt werden. Anlässlich seines Besuchs der Justizvollzugsanstalt heute (Mittwoch, 6. April 2011) erklärte Justizminister Thomas Kutschaty:
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