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Persönliche Haftung von GmbH-Gesellschaftern nach Abtretung einer Forderung der Bank an einen Mehrheitsgesellschafter
Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in zwei parallelen Verfahren entschieden, dass ein GmbH-Gesellschafter, der gegenüber einer Bank der Gesellschaftsschuld beigetreten ist, einem Mitgesellschafter, an den die Bank ihre Forderung gegen die Gesellschaft abgetreten hat, auch dann persönlich haftet, wenn die Anteile an der Gesellschaft später fast vollständig (hier: 99,94 %) auf den Mehrheitsgesellschafter übergehen. Ferner wurde entschieden, da
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