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Auch große Städte beanspruchen Langzeitarbeitslosenbetreuung in Eigenregie
Ausweitung der Zahl der Optionskommunen von 69 auf 110 Die Länder haben die 41 Landkreise und Städte ausgewählt, die ab dem nächsten Jahr zusätzlich zu den bestehenden 67 Optionskommunen Langzeitarbeitslose und ihre Familien in Eigenregie nach dem SGB II (Hartz IV) betreuen und vermitteln. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Götz:
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