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Gesetzlich unfallversichert im dualen Studium In den Praxisphasen gilt der Studierende als Beschäftigter
Studierende sind grundsätzlich während ihrer Aus- und Fortbildung an einer Hoch- oder Fachhochschule gesetzlich unfallversichert. Zuständig für den Versicherungsschutz ist die Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes. Eine Besonderheit ergibt sich jedoch für Studierende in praxisintegrierten dualen Studiengängen. Sie gelten in der Unfallversicherung während ihrer Praxisphasen als Beschäftigte und sind damit über den Unfallversicherungsträger des jeweiligen Praktikumsbetriebes abgesichert. Für Arb
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