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Leiharbeit im Journalismus nicht

Berlin, 25.03.2011 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Verabschiedung der Reform zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz im Bundestag kritisiert. Die Gesetzesnovelle sei untauglich, um damit den bekannten Missbrauch der Leiharbeit durch Zeitungsverlage zu verhindern, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. So wird etwa vorgesehen, dass Leiharbeitnehmer frühestens nach sechs Monaten in dem Betrieb eingesetzt werden dürfen, in dem sie früher fest angestellt waren.

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