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REINEMUND: Lichtblick für spekulationsgeschädigte Kommunen durch Urteil des BGH
BERLIN. Zum heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) über Schadenersatzzahlungen bei bestimmten Spekulationsgeschäften erklärt die kommunalpolitische Sprecherin und Finanzexpertin der FDP-Bundestagsfraktion Birgit REINEMUND: Das Urteil des BGH ist ein Lichtblick für diejenigen Kommunen, die - bewusst oder aus Unkenntnis des Risikos - zu den riskanten Spekulationsgeschäften als vermeintliche Zinsabsicherung gegriffen haben. Obwohl laut § 134 BGB die Kommunen einem Spekulationsverbot unterlieg
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