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Swap-Geschäfte: Deutsche Bank unterliegt vor dem Bundesgerichtshof
Karlsruhe: Die Deutsche Bank hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine empfindliche Schlappe erlitten. Der BGH hatte sich erstmals mit den von der Deutschen Bank im großen Stil vertriebenen, sog. Spread-Ladder-Swaps auseinandergesetzt. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 08.02.2011 wurde die unzureichende Beratung der Deutschen Bank beim Verkauf dieser Produkte deutlich. Der BGH erkannte mehrere Pflichtverletzungen, hob das Urteil des OLG Frankfurt vom 30.12.2009 auf und verurte
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