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Lohnsteuerbescheinigung 2010: Kein Nachteil für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte
Die Arbeitgeber haben teilweise fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen 2010 von freiwillig gesetzlichen Versicherten der Kranken- und Pflegeversicherung an die Versicherten und Finanzämter übermittelt. Das Finanzministerium NRW weist darauf hin, dass sich davon betroffene Steuerpflichtige keine Sorgen machen müssen: Die Finanzämter in NRW wurden seit Beginn der Veranlagung für das Jahr 2010 über einer maschinellen Fehlerhinweis auf diese fehlerhaften Lohnsteuerbescheinigungen hingewiesen, so dass
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