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Bundeswirtschaftsministerium friert libysches Vermögen in Milliardenhöhe ein
Auf der Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gestern im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium der Finanzen sowie im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank gegenüber Banken mit Sitz in Deutschland weitere vorläufige Einzelfallmaßnahmen zur Sperrung von libyschem Vermögen in Deutschland getroffen. Die Maßnahmen stehen in einer Reihe mit der vorläufigen Kontensperrung, die das Bundeswirtschaftsministerium bereits am
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