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Die Bundesregierung wird gegen den Beschluss der EU-Kommission vom 26. Januar 2011 betreffend die Sanierungsklausel des § 8c Absatz 1a KStG Klage erhe
Die Europäische Kommission hat am 26. Januar 2011 entschieden, dass die sog. Sanierungsklausel des § 8c Absatz 1a KStG eine mit dem Binnenmarkt [Glossar] nicht zu vereinbarende rechtswidrige Beihilferegelung im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV darstellt. Nach Auffassung der Europäischen Kommission begünstigt die Sanierungsklausel selektiv
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