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Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen wiederholten gewaltsamen Kindesmissbrauchs
Der 46 Jahre alte Angeklagte war im Januar 2007 nach Verbüßung einer elfjährigen Freiheitsstrafe wegen Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern aus der Haft entlassen worden. Er zog in eine Hochhaus-Siedlung nach Berlin. Entgegen der ihm gerichtlich erteilten Weisung, sich von Kinderspielplätzen fern zu halten, hielt er sich in den Jahren 2008 und 2009 immer wieder auf den Spielplätzen unweit seiner Wohnung auf. Er erwarb das Vertrauen einiger in seiner Nachbarschaft wohnender Mütter, denen er an
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