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Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des Bauforderungssicherungsgesetzes erfolglos
Das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen (Bauforderungssicherungsgesetz -BauFordSiG) dient dem Zweck, Bauhandwerker und andere Baubeteiligte, die mit ihren Arbeiten in Vorleistung treten, vor Forderungsausfällen, insbesondere bei einem Bankrott des Bauunternehmers, zu schützen. Vor dem Hintergrund, dass vor allem Handwerker und mittelständische Bauunternehmen in den neuen Bundesländern seit längerer Zeit erhebliche Forderungsausfälle und daraus resultierende teilweise existenzbedrohende
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