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Buse Heberer Fromm erstreitet Grundsatzurteil zu ärztlichen Empfehlungen für Leistungserbringer
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mit der Frage der Zulässigkeit von ärztlichen Empfehlungen für bestimmte Leistungserbringer zu beschäftigen. Konkret ging es um die Frage, ob ein HNO-Arzt unerlaubt Patienten an einen bestimmten Hörgeräteakustiker verwiesen hatte. Dabei wurde vom klagenden Hörgeräteakustiker u. a. beanstandet, dass der beklagte Arzt zum Zeitpunkt des Verstoßes als Aktionär an der Hörgeräteakustiker-AG beteiligt war, zu dem er die Patienten geschickt hatte. Der BGH knüpft mi
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