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Bundeswirtschaftsministerium ordnet vorläufige Kontensperrung an
Im Hinblick auf die Entwicklungen in Libyen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie heute im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium der Finanzen sowie im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank auf der Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes eine vorläufige Einzelfallmaßnahme zum Einfrieren von Vermögenswerten in Deutschland getroffen. Konkret geht es um ein Vermögen in Höhe von zwei Millionen Euro, über das ein Sohn des libyschen Staatschefs Muammar al Qadh
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