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Anpassung der Solarstromförderung verabschiedet

Bundestag beschließt flexible Solar-Förderkürzung Berlin, den 25.2.2011 – Die Solarstromförderung kann ab 1. Juli um 3 bis 15 Prozent zusätzlich gekürzt werden. Die Förderanpassung greift aber nur, wenn der Zubau an Photovoltaik-Leistung in diesem Jahr entsprechend hoch ausfällt. Diese Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die von der Solarbranche mitgetragen wird, hat der Bundestag gestern Abend beschlossen.

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