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Auch unter 0,5 Promille fährt das Risiko des Führerscheinverlustes mit
(Düsseldorf, den 24.01.2011) Ein Autofahrer, dem ab 0,3 Promille Alkohol im Blut ein Fahrfehler unterläuft oder der Ausfallerscheinungen zeigt, kann sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar machen.
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