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Bundesverwaltungsgericht bestätigt Filmförderpolitik der Bundesregierung
Heute hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dem Antrag der Filmförderungsanstalt auf Aufhebung des Beschlusses vom 25. Februar 2010 stattgegeben. Vor einem Jahr hatte das Gericht im Filmförderungsgesetz einen Verstoß gegen das Prinzip der Abgabengerechtigkeit gesehen. Der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup) und der Obmann der Arbeitsgruppe Kultur und Medien Marco Wanderwitz erklären dazu:
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