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Innerbetriebliche Kriminalitätsbekämpfung darf durch den Beschäftigtendatenschutz nicht beeinträchtigt werden
Der Deutsche Bundestag wird sich am 24. Februar 2011 in erster Lesung mit dem Regierungsentwurf zu Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes zur Stärkung der Rechte von Beschäftigten befassen. Der Bundesverband Deutscher Detektive hat sich schon immer für den Schutz der Mitarbeiterrechte vor illegalen Überwachungsmethoden, insbesondere durch unqualifiziert und unseriös arbeitende Detekteien, öffentlichkeitswirksam eingesetzt (vgl. BDD PM vom 9. Juni 2008), Der BDD kann jedoch nicht nachvollziehen
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