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Öffnungsklausel entspricht Selbstmörderischem Verhalten der privaten Krankenversicherung
Die derzeitige Gebührenordnung für Zahnärzte ist veraltet. Das hat auch das Gesundheitsministerium erkannt, deshalb soll es eine Neuordnung der GOZ geben. Der Verband der privaten Krankenversicherung PKV klagt bereits seit längerer Zeit über erheblich ausgeweitete Belastungen und will Kostensteigerungen vermeiden. Deshalb will der PKV eine Öffnungsklausel durchsetzen, um von der gesetzlichen Gebührenordnung abweichen zu können. Mit den dann zu realisierenden Leistungs- und Honorarvereinbarungen
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