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Bei Umstrukturierungen im Konzern kann die Grunderwerbsteuer zur Falle werden
(Zürich/Frankfurt/M. den 18.02.2011) Innerhalb von vier Tagen für das gleiche Grundstück zwei Mal Grunderwerbsteuer zahlen zu müssen, klingt nach Schildbürgerstreich. Doch selbst wenn diese Steuerpflicht von Rechtsvorgängen ausgelöst wird, welche die Umstrukturierung innerhalb einer Unternehmensgruppe betreffen, ist sie zulässig, wie der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt klargestellt hat.
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