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Alkohol kurz nach einem Unfall kann Versicherungsschutz kosten
Bad Windsheim (ARCD) – Unmittelbar nach einem Unfall ist Alkohol zur Beruhigung der Nerven das falsche Rezept – so sieht dies jedenfalls das Kammergericht Berlin in einem Beschluss (Az: 6 U 209/09). In dem Fall hatte sich ein Autofahrer nach eigenen Angaben noch vor dem Eintreffen der Polizei einen doppelten Weinbrand gegönnt, nachdem er gegen eine Ampelanlage gefahren war und dabei sein Leasingfahrzeug beschädigte. Seine Vollkaskoversicherung weigerte sich wegen grober Fahrlässigkeit, für den F
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