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Kitas auch in reinen Wohngebieten zulassen
Die geplante Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes privilegiert Kinderlärm. Flankierend beabsichtigt das Bundesbauministerium die Baunutzungsverordnung so zu ändern, dass in reinen Wohngebieten entsprechend große Kindertageseinrichtungen generell zulässig sind. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:
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