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In manchen Bundesländern wird eine Baugenehmigung verlangt

Die Zeitschrift Finanztest weist in ihrer März-Ausgabe auf eine erhebliche Rechtsunsicherheit für Betreiber von Solarstromanlagen hin. In den Bauordnungen der Bundesländer steht zwar, dass für Solaranlagen auf Gebäuden keine Genehmigung nötig ist. Wenn die Eigentümer den Strom jedoch ins öffentliche Netz speisen, kann die Anlage doch genehmigungspflichtig sein. In reinen Wohngebieten kann das Bauamt die Anlage sogar verbieten. Die Rechtslage ist kompliziert und wird unterschiedlich ausgelegt. In

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