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Änderungen bei der Förderung von Bejagungsschneisen und Cross Compliance geplant
Änderungen bei der Förderung von Bejagungsschneisen und Cross Compliance geplant Im Frühjahr 2011 werden voraussichtlich Änderungen der Direktzahlungen- Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung in Kraft treten. Diese betreffen Bejagungsschneisen und bestimmte Landschaftselemente. Um die Beantragung der Betriebsprämie für Maisflächen mit Bejagungsschneisen zu vereinfachen, haben Bund und Länder hierfür zwei neue Nutzungscodes vereinbart, die die Bundesländer bei Bedarf anbieten können
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