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Urteil: Ohne Gefahrenlage kein Fahrradwegzwang

3. Februar 2011. Wenn keine besondere örtliche Gefahrenlage besteht, besteht auch keine Pflicht zur Benutzung eines gesonderten Fahrradweges. Das hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt in einem Urteil festgestellt (Az. 3 C 42.09). Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatte die Stadt Regensburg für einen am Stadtrand gelegenen gemeinsamen Fuß- und Radweg durch Aufstellen von Verkehrszeichen eine Benutzungspflicht für Radfahrer angeordnet. Begründet wurde dies damit, dass wegen der geringere

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