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Eine werdende Mutter darf ihren Dienstwagen privat nutzen
(Bonn, den 28. 01. 2011) Steht einer Arbeitnehmerin arbeitsvertraglich ein Dienstwagen zu, darf ihn der Arbeitgeber während der Mutterschutzfristen nicht herausverlangen. Auf diese Privilegierung macht Rechtsanwalt Manfred Becker von der Anwaltssozietät Eimer Heuschmid Mehle in Bonn angesichts eines widersprechend klingenden Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aufmerksam.
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