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Deutschland darf Reform des EU-Asylsystems nicht laenger blockieren
Anlaesslich der Einstellung des Verfahrens zur Abschiebung von Asylsuchenden nach Griechenland erklaert der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Straesser: Die SPD-Bundestagsfraktion bedauert, dass das Bundesverfassungsgericht nicht die Chance genutzt hat, die Dublin II-Verordnung als Grundlage des EU-Asylsystems in Frage zu stellen. Die gestrige Entscheidung, das Verfahren einzustellen, weil nach dem von Bundesinnenminister de Maizière eilig erlassenen Abschieb
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