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Swap-Geschäfte vor dem Bundesgerichtshof

Rössner Rechtsanwälte begleiten BGH-Verfahren Am 08.02.2011 befasst sich der für Bank- und Kapitalmarktrecht zuständige 11. Zivilsenat des BGH zum zweiten Mal seit 2006 mit Swap-Geschäften. Der BGH hatte sich in seinem Beschluss vom 21.03.2006 lediglich mit dem spekulativen Charakter eines Swap-Geschäfts auseinandergesetzt und die Aufklärung der Bank in dem anhängigen Fall als unzureichend beurteilt. Nun stehen die konkrete Funktionsweise und die Struktur von Swaps in ihrer Eigenschaft als struk

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